„Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer
beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich
und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im gemeinsamen
Interesse ihrer Auftraggeber und der
Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung
unterliegt in der Regel spezifischen
berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen
Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom
gesetzten Rechts, welches
die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber
bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt.“
(Beschluss der Mitgliederversammlung des
Bundesverbandes der Freien Berufe vom 12.06.1995)
Freiberufler
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sind Vertrauensdienstleister
Grundlage ist eine öffentlich abgelegte Prüfung und die laufende
Selbstkontrolle der Berufsausübung durch die Kammern als Selbstverwaltung.
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sind Organe der Rechtspflege
Sie sind Berufe für das Funktionieren des Gemeinwesens durch Interessenausgleich
zwischen Staat und Bürger und für die Bürger untereinander.
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sind Träger eines öffentlichen
Auftrages für
eine flächendeckende Versorgung
der Bevölkerung mit Gesundheitsdienstleistungen und
für die Erhaltung der Volksgesundheit.
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gewährleisten kreative
und fachlich verantwortete
Dienstleistungen im
Bereich des Bauwesens
und der Ingenieurkunst sowohl
im Interesse der Auftraggeber
und gleichzeitig unter Wahrung
allgemeiner Sicherheitsanforderungen.
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sind in ihrer jeweiligen Berufsgruppe
die kompetentesten Ansprechpartner zukunftsfähiger Entwicklungen
des Gemeinwesens, da
sie Wirtschaft und Praxis in
der Berufsausübung verbinden.
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sind flexible und beständige
Arbeitgeber.
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schaffen zukunftssichere
Arbeitsplätze. In
der Zeit von 1992 bis 2004
ist die Zahl der bei Freiberuflern
beschäftigten Mitarbeiter
von 1,1 Millionen auf 2,3 Millionen
in Deutschland angewachsen.
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sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.
In Mecklenburg-Vorpommern sind
ca. 8 – 9 Tausend Freiberufler
mit ca. 30.000 Mitarbeitern tätig.
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schaffen Ausbildung für
junge Leute. Die anspruchsvollen
Ausbildungsplätze gewährleisten
nach dem Abschluss eine hohe
Arbeitsmarktchance.
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unterhalten auf eigene Kosten
eine berufliche Selbstverwaltung – die
Kammern – und entlasten hiermit
den Staat. Die
Kammern kontrollieren die Unterhaltung
der Haftpflichtversicherung im
Interesse des Verbrauchers.
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sind Träger existenzsichernder
Dienstleistungen für die
Bürger.
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geben sich ein Berufsrecht,
um öffentliches
Vertrauen in eine unabhängige
und gewissenhafte Berufsausübung zu
garantieren.
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müssen in ihrer Berufstätigkeit
unabhängig sein und brauchen
dazu auskömmliche wirtschaftliche
Rahmenbedingungen.
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arbeiten im Rahmen einer Gebührenordnung,
um dem Verbraucher für eine
komplexe Leistung ein angemessenes
Honorar transparent zu berechnen.
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