Die Architektenkammer führt die Architekten-
und Stadtplanerlisten und vertritt die Interessen von über
1000 Mitgliedern. Nur wer in diesen Listen eingetragen
ist, darf die geschützten Berufsbezeichnungen
Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt und
Stadtplaner führen. In die Listen wird nur eingetragen,
wer über eine entsprechende Ausbildung, eine angemessene
Berufserfahrung und einen ausreichenden Versicherungsschutz
verfügt. Mitglieder der Architektenkammer müssen
bestimmte Berufspflichten erfüllen. Dazu gehört
beispielsweise die stetige Fortbildungspflicht. Die
Architektenkammer bietet den Bauherren mit dem Titelschutz
Sicherheit.
Zu den Aufgaben der Architektenkammer zählt:
- das Bauwesen, die Baukunst, den Städtebau
und die Landschaftsgestaltung zu fördern,
- die Berufsinteressen des Berufsstandes zu vertreten
und sein Ansehen zu fördern,
- die berufliche Aus- und Weiterbildung der Berufsangehörigen
zu unterstützen,
- in Fragen der Berufsausübung den Berufsstand
zu beraten,
- auf die Beilegung beruflicher Streitigkeiten zwischen
den Mitgliedern des Berufstandes sowie zwischen diesen
und Dritten hinzuwirken,
- gegenüber Behörden und Gerichten in Angelegenheiten
des Berufsstandes Stellung zu nehmen und Gutachten
zu erstellen,
- Sachverständige zu bestellen und zu vereidigen,
- bei der Auslobung von Wettbewerben beratend tätig
zu sein und auf die Einhaltung des geltenden Rechts
bei der Wettbewerbsdurchführung hinzuwirken.
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