Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern nimmt
ihren gesetzlichen Auftrag wahr, die beruflichen Belange
der Gesamtheit der Kammermitglieder und das Ansehen
des Berufsstandes zu wahren und die Ingenieurtätigkeit
zu fördern. Darüber hinaus ist die Ingenieurkammer
jederzeit eine Anlaufstelle für sämtliche
Anfragen ihrer Mitglieder oder anderer Institutionen,
die Informationen über den Berufsstand des Ingenieurs
benötigen. Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
hat ihren Sitz in Schwerin. Aufsichtsbehörde ist
das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Organisation und Aufgaben:
Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern wurde
am 23. November 1993 gegründet. Grundlage dafür
war das Ingenieurgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
vom 8. November 1993. Am 27. Juni 2002 wurde das Ingenieurgesetz
novelliert.
Seit ihrem Bestehen widmet sich die Kammer einer
intensiven berufsständischen Interes-senvertretung.
Mit zahlreichen Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen
hat die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern ihre
Position der Interessenvertretung
ihrer Mitglieder gestärkt.
Vorstand, Geschäftsstelle aber auch Gremien
wie Ausschüsse oder Regionalgruppen haben sich
zu gefragten, zuverlässigen, fachlich qualifizierten
und geachteten Gesprächspartnern auf landespolitischer
Ebene, für
andere Kammern und Verbände aber auch für
die Universitäten und Fachhochschulen unseres
Landes entwickelt.
Das Ziel der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
ist es, dies weiter zu verfolgen, auszubauen und die
Position
der Kammer als Interessenvertreterin ihrer Mitglieder
zu stärken und insbesondere die Bedeutung und Verantwortung
der Ingenieurinnen und Ingenieure für die Entwicklung
unseres Landes zu festigen.
Weitere Informationen über die Leistungen der
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern und ihre Mitglieder
finden Sie auch auf der Internetseite. |