Alle Ärzte und Psychotherapeuten, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln,
müssen Mitglieder einer Kassenärztlichen Vereinigung sein. Diese
hat dafür zu sorgen, dass die Versicherten in ihrer Region ausreichend
und zweckmäßig versorgt werden. Von den Krankenkassen auf Länderebene
erhalten sie dazu Geld. Das verteilen sie als leistungsbezogenes Honorar an
die Ärzte und Psychotherapeuten. In Deutschland gibt es 17 Kassenärztliche
Vereinigungen (in einigen Bundesländern existieren mehrere). Auf Bundesebene
haben sie sich zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammengeschlossen.
Die Mitglieder der Kassenärztliche
Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
(KVMV) sichern flächendeckend
die ärztliche Versorgung
rund um die Uhr. Diese besteht
als Körperschaft des öffentlichen
Rechts seit 1991. Eine Satzung
regelt ihre Verfassung sowie
ihre Aufgaben und Befugnisse.
Sie hat die Interessen der
Vertragsärzte als Berufsgruppe
wahrzunehmen. Dies umfasst
in erster Linie eine Schutzfunktion
zugunsten des Vertragsarztes
und die Rolle als Mittler
vertragsärztlicher Interessen
gegen über Krankenkassen. |