MITGLIEDER

Kassenärztliche Vereinigung M-V

www.kvmv.de

 

Vorsitzender

Dr. med. Wolfgang Eckert
Allgemeinmedizin

 
 


Alle Ärzte und Psychotherapeuten, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln, müssen Mitglieder einer Kassenärztlichen Vereinigung sein. Diese hat dafür zu sorgen, dass die Versicherten in ihrer Region ausreichend und zweckmäßig versorgt werden. Von den Krankenkassen auf Länderebene erhalten sie dazu Geld. Das verteilen sie als leistungsbezogenes Honorar an die Ärzte und Psychotherapeuten. In Deutschland gibt es 17 Kassenärztliche Vereinigungen (in einigen Bundesländern existieren mehrere). Auf Bundesebene haben sie sich zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammengeschlossen.

Die Mitglieder der Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) sichern flächendeckend die ärztliche Versorgung rund um die Uhr. Diese besteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts seit 1991. Eine Satzung regelt ihre Verfassung sowie ihre Aufgaben und Befugnisse. Sie hat die Interessen der Vertragsärzte als Berufsgruppe wahrzunehmen. Dies umfasst in erster Linie eine Schutzfunktion zugunsten des Vertragsarztes und die Rolle als Mittler vertragsärztlicher Interessen gegen über Krankenkassen.

 
 

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Apothekerkammer M-V
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Kassenzahnärztliche Vereinigung M-V
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