Die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern ist die Berufsorganisation aller
in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen Rechtsanwälte.
Ihr Bezirk entspricht dem
des Oberlandesgerichts Rostock.
Sie ist für ganz Mecklenburg-Vorpommern
zuständig und hat derzeit
rund 1.400 Mitglieder.
Die Existenz der Rechtsanwaltskammern
geht zurück auf die erste
einheitliche Rechtsanwaltsordnung
im Rahmen der Reichsjustizgesetze
von 1877/79. Im Jahre 1879
wurde die „Anwaltskammer
im Bezirk des Großherzoglichen
Mecklenburgischen Oberlandesgerichtes“ zu
Rostock gebildet. In der Zeit
des Dritten Reiches verloren
die Regionalkammern an Bedeutung.
Sie mussten nach 1945 im Gebiet
der ehemaligen DDR ihre Tätigkeit
einstellen. Am 01.12.1990
konstituierte sich wieder
eine Rechtsanwaltskammer für
das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Heute sind die Aufgaben
und Befugnisse der Rechtsanwaltskammern
in der Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO) geregelt. Sie entscheiden über
die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft,
sie beraten ihre Mitglieder
zum Berufsrecht, überwachen
dessen Einhaltung, vermitteln
zwischen Anwälten und
zwischen Mandant und Anwalt
und organisieren die Aus-
und Weiterbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten
und Fortbildungsmaßnahmen
für Anwälte.
Die Rechtsanwaltskammern
sind die Vertreter ihres Berufsstandes.
Sie erarbeiten Stellungnahmen
und Gutachten und kommentieren
und begleiten Gesetzesvorhaben
aus anwaltlicher Sicht. Als
Dachverband auf Bundesebene
sind die lokalen Rechtsanwaltskammern
in der Bundesrechtsanwaltskammer
(BRAK) organisiert.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer
Mecklenburg-Vorpommern ist
ehrenamtlich tätig und
wird alle vier Jahre von der
Kammerversammlung gewählt. |