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Die Wirtschaftsprüferkammer
ist als Körperschaft des öffentlichen
Rechts die unter Staatsaufsicht
stehende Organisation aller Wirtschaftsprüfer,
vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
und Buchprüfungsgesellschaften
in
Deutschland.
Die Wirtschaftsprüferkammer
vertritt die Belange und Positionen
des Berufsstandes
gegenüber
der Öffentlichkeit
und
gegenüber der Politik
und ist Ansprech- und
Informationspartner
ihrer Mitglieder.
Die Aufgaben,
die der
Kammer
per Gesetz übertragen wurden, sind insbesondere:
- die Berufsaufsicht mit der
Zuständigkeit für die Ermittlung und Ahndung
der Fälle mit
dem Vorwurf geringer Schuld sowie mit einer Ermittlungspflicht auch in
den übrigen
Fällen,*
-
die Durchführung des Qualitätskontrollverfahrens,
-
die Durchführung des bundeseinheitlichen Examens für Wirtschaftsprüfer,
vereidigte Buchprüfer sowie
-
die Bestellung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern
sowie die Anerkennung
von Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften wie auch
deren Widerruf,
-
der Erlass von Regelungen zur Berufsausübung
in Form von Berufssatzungen.
Die Öffentlichkeit misst der Arbeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten
Buchprüfer,
vor allem den von ihnen durchgeführten Prüfungen von Unternehmen,
eine hohe Bedeutung bei.
Mit der verlässlichen Erfüllung dieser Aufgabe leistet der Berufsstand
einen wichtigen Beitrag
zum reibungslosen Funktionieren der Wirtschaft. Deshalb sind die Anforderungen
an den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer
in Bezug auf die allgemeinen Berufsgrundsätze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit,
Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit besonders hoch.
*Für Fälle mit dem Vorwurf mittlerer und schwerer Schuld ist abschließend
die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zuständig.
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